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Allgemeine Mietbedingungen

Die Erste Langeooger Immobilien GmbH (nachfolgend „Langeooger Ferienvermietung“ genannt) betreibt eine Plattform, auf der Ferienobjekte durch Wohnungseigentümer (nachfolgend auch „Eigentümer“ oder „Vermieter“ genannt) vermietet und von Mietern angemietet werden können.

Die angebotenen Ferienobjekte befinden sich teilweise nicht im Eigentum der Langeooger Ferienvermietung. Diese tritt vielmehr im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Langeooger Ferienvermietung wird selbst nicht Vertragspartner. Diese Allgemeinen Mietbedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des jeweiligen Ferienobjekts. Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Langeooger Ferienvermietung ist ausgeschlossen.


§1 Vertragsabschluss

  1. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter das ihm übersandte Angebot per E-Mail, WhatsApp oder Fax annimmt und ihm anschließend der Mietvertrag übermittelt wird.
  2. Eine gesonderte Buchungsbestätigung erfolgt nicht. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das unterbreitete Angebot, der Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietbedingungen.
  3. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum und zu Urlaubszwecken bestimmt. Die maximale Personenanzahl sowie das Mitbringen von Haustieren ergeben sich aus dem Mietvertrag.

§2 Zahlungsbedingungen

  1. Innerhalb von 10 Tagen nach Zustandekommen des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn vollständig zu überweisen.
    Bei Buchungen mit einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen bis zum Anreisedatum ist der gesamte Mietpreis sofort nach Zustandekommen des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
    Abweichende Zahlungsfristen können im Mietvertrag ausdrücklich geregelt werden.
  2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
  3. Geht die Anzahlung oder der Restbetrag nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  4. Ein Anspruch auf Übergabe des Mietobjekts besteht nur bei vollständigem Zahlungseingang. Andernfalls kann die Schlüsselausgabe verweigert werden.

§3 Reiserücktritt / Stornierung

  1. Der Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
  2. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung ausschließlich auf Basis des reinen Mietpreises zu verlangen. Diese beträgt:
    • bis 90 Tage vor Anreise: 10 % des reinen Mietpreises
    • 89 bis 60 Tage vor Anreise: 30 % des reinen Mietpreises
    • 59 bis 45 Tage vor Anreise: 50 % des reinen Mietpreises
    • 44 bis 30 Tage vor Anreise: 70 % des reinen Mietpreises
    • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 90 % des reinen Mietpreises
  3. Nebenkosten, insbesondere Endreinigung, Wäschepakete und sonstige Zusatzleistungen, werden bei einer Stornierung vollständig erstattet, da diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
  4. Der Vermieter bemüht sich im Falle einer Stornierung stets um eine Weitervermietung des Ferienobjekts. Gelingt eine vollständige oder teilweise Weitervermietung, werden die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen auf die Stornokosten angerechnet. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung an den Mieter abzüglich einer angemessenen Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigung.
  5. Erscheint der Mieter ohne vorherige Stornierung nicht zum Mietbeginn (Nichtanreise / No-Show), ist der gesamte Mietpreis einschließlich aller Nebenkosten in voller Höhe zu zahlen.
  6. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Übernachtungen oder Leistungen.

§4 Kurtaxe

  1. Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist vom Mieter mit dem Erwerb der Fahrkarte vor Abreise beim Tourismus-Service Langeoog oder am Bahnhof zu entrichten.

§5 Rücktritt durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge höherer Gewalt, technischer Defekte, Überbuchung oder aus sonstigen nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzumutbar wird (z. B. Unfall, Krankheit, Schäden am Objekt).
  2. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig an den Mieter zurückerstattet.
  3. Der Vermieter bemüht sich, dem Mieter nach Möglichkeit eine gleichwertige alternative Ferienunterkunft zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für Anreise- oder Folgekosten), sind ausgeschlossen.

§6 An- und Abreise

  1. Am Anreisetag steht das Mietobjekt in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen, insbesondere an stark frequentierten Wechseltagen, kann es zu Verzögerungen bei der Wohnungsreinigung kommen.
  2. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe. Der Mieter wird vom Reinigungsdienst Langeooger Putzteufel GmbH per SMS oder WhatsApp informiert, sobald das Objekt bezugsbereit ist und der Schlüssel bereitliegt.
  3. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Der Schlüssel ist gut sichtbar auf dem Tisch zu hinterlassen. Das Objekt ist besenrein zu übergeben. Der Mieter wird gebeten, die Bettwäsche abzuziehen, das Geschirr zu spülen bzw. auszuräumen und die Mülleimer zu leeren. Bei übermäßiger Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

§7 Objekt

  1. Das Mietobjekt wird in sauberem und ordentlichem Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Der Mieter hat das Objekt sowie das Inventar unverzüglich nach Ankunft auf Mängel zu prüfen und diese anzuzeigen.
  2. Der Mieter haftet für Schäden am Objekt, Inventar oder den dazugehörigen Anlagen, die durch ihn, Mitreisende oder Besucher verursacht werden.

§8 Aufenthalt

  1. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personen- und Haustieranzahl belegt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

§9 Haustiere

  1. Das Mitbringen von Hunden ist nur in hierfür vorgesehenen Objekten und nach vorheriger Anmeldung gestattet.
  2. Für Haustiere wird ein Aufpreis erhoben. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
  3. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

§10 Internetzugang & Streaming-Dienste

  1. WLAN wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Ausfall oder eine Nichtverfügbarkeit begründet keinen Anspruch auf Mietminderung.
  2. Sofern Streaming-Dienste zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese ausschließlich während des Aufenthalts und nur im Mietobjekt genutzt werden.

§11 Rauchen & Grillen

  1. Das Rauchen ist im Mietobjekt untersagt. Bei Zuwiderhandlung können zusätzliche Reinigungskosten sowie eine Aufwandsentschädigung berechnet werden.
  2. Ein vorhandener Grill ist nach Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen.

§12 Hausrecht

  1. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt bei Gefahr im Verzug oder aus zwingenden Gründen zu betreten.

§13 Datenverarbeitung

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Langeooger Ferienvermietung in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website.

§14 Sonstige Bestimmungen

  1. Preise und Leistungen können bis zum Abschluss des Mietvertrages jederzeit angepasst werden. Nach Zustandekommen des Mietvertrages gelten ausschließlich die im Mietvertrag vereinbarten Preise. Eine nachträgliche Preisänderung ist ausgeschlossen.
  2. Leistungen und Preise auf der Website oder in Druckerzeugnissen sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§16 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.


Stand: Dezember 2025 (diese Version ist gültig für alle Buchungen ab dem 01.01.2026)