Langeooger Ferienvermietung
Dein Urlaub wie er sein soll!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG


Langeooger Ferienvermietung
… eine Unternehmung der Schmidt & Schmidt Immobilien GbR
Lübbe-Janssen-Pad 3
D-26465 Langeoog


Steuernummer: 54/239/37600


Vertreten durch:
Horst Schmidt
Lübbe-Janssen-Pad 3
D-26465 Langeoog


Kontakt

Mobil: + 49 173 6253000
Telefax: + 49 4972 9902131
eMail: Info@Langeooger-Ferienvermietung.de


EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere eMail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
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Bildquellen:
Horst Schmidt ©by BlackIslandGin
Oliver Weinhauer, Marburg


Design & Development
SchmOl Technologies GmbH – Horst Schmidt


Datenschutzbeauftragter
SchmOl Technologies GmbH – Horst Schmidt

Konzeption, Gestaltung & Programmierung


Langeooger Beteiligungs AG
Lübbe-Janssen-Pad 3
D-26465 Langeoog


eMail: Info@Langeooger.com
Internet: www.Langeooger.com


Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden:
Horst Schmidt
Lübbe-Janssen-Pad 3
D-26465 Langeoog


Handelsregister: HRB 206032
Registergericht: Aurich

Stand: 18-09-2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Langeooger Ferienvermietung


Über diese Seite kann lediglich eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gestellt werden, die dann vom Team der Langeooger Ferienvermietung bearbeitet und beantwortet wird. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn bis zu dem im Vertragsangebot genannten Termin die vom Mieter digital unterschriebene Kopie und/oder die Anzahlung bei uns eingeht. Für alle Objekte gilt eine Mindestmietdauer von 5 bzw. 7 Übernachtungen. Preise bei Kurzübernachtungen auf Anfrage.

Haftungsausschluss
Die Langeooger Ferienvermietung (nachfolgend "Langeooger Ferienvermietung" oder "wir") übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Die Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie sonstigen Angaben werden nach den von den jeweiligen Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erstellt. Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial kann gelegentlich Farbverfälschungen aufweisen, Minderungsansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten folgende AGB
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 25 % zu leisten. Die Restsumme überweisen Sie bitte bis spätestens 30 Tage vor Anreise (s. Mietvertrag). Das Mietobjekt wird dem Mieter für die gebuchte Zeit und Personenzahl überlassen. Andere als die angemeldeten Personen bzw. Personenzahl dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher  Anmeldung bei der Langeooger Ferienvermietung in dem jeweiligen Mietobjekt übernachten, evtl. gegen Zahlung eines Aufgeldes, z. B. bei Sonderangeboten. Eine Überbelegung ist nicht erlaubt. Kinderbetten und Hochstühle, falls im Objekt vorhanden, werden nur für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr bereitgestellt.
Haustiere sind nur dann erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung erwähnt ist und in Ihrem Mietvertrag mit einem entsprechenden Aufpreis (10,00 EUR pro Hund und Nacht) verbucht wurde.
Das Mietobjekt kann nur am Anreisetag bezogen werden. Sollte sich der Anreisetermin durch unvorhergesehene Umstände verschieben, so teilen Sie dies bitte umgehend der Langeooger Ferienvermietung mit. Verfügbar ist das gemietete Objekt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. In Ausnahmefällen (an einem besonders starken An- und Abreisetag) bis spätestens 21:00 Uhr. Der Reinigungsdienst (Besenflitzer) wird Sie zum Status Ihrer Ferienunterkunft und dessen Bezug per SMS in Kenntnis setzten! Am Abreisetag muss das gemietete Objekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.
Die Schlüsselübergabe wird im jeweiligen Mietvertrag geregelt.
Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar bitten wir pfleglich zu behandeln. Sollte doch einmal versehentlich etwas kaputt gehen, ersetzen Sie es bitte. Bei größeren Schäden oder Verlust informieren Sie uns bitte sofort. Reparaturaufträge werden grundsätzlich nur von der Langeooger Ferienvermietung erteilt. Wir hoffen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen und bitten um Verständnis dafür, dass Sie persönlich haften für Ihre Kinder, Besucher, Ihre Wertsachen sowie für Fahrlässigkeit bei Unfall-, Feuer- und Wasserschäden etc. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt sowie das Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben.
Die Endreinigung erfolgt nur durch den Vermieter. Zur Endreinigung gehört nicht das Leeren des Abfallbehälters, Spülen schmutzigen Geschirrs, Abziehen der Bettwäsche und Ausräumen der Spülmaschine. Dieses hat durch den jeweiligen Gast zu erfolgen und kann bei Nichterfüllung zu einer Nachberechnung führen.
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird, falls ein Internetanschluss im Mietobjekt vorhanden ist, auch die "Anlage zum Mietvertrag zur Nutzung des LAN/W-LAN-Internetzugangs" anerkannt.
Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Langeooger Ferienvermietung. Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter wird versuchen, die Wohneinheit über die Langeooger Ferienvermietung zur anderweitigen Vermietung anbieten. Der Mieter hat hierfür keine Aufwandspauschale zu zahlen. Für jede Übernachtung des Mietverhältnisses, für die eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, hat der Mieter den Mietzins zu zahlen, abzüglich eines Prozentsatzes von 10%, der als ersparte Aufwendungen des Vermieters gilt. Hier kann der Mieter den Nachweis führen, dass die tatsächliche Ersparnis höher war. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die entsprechenden Unterlagen liegen jedem Mietvertrag bei oder können direkt von der Langeooger Ferienvermietung angefordert werden. Über www.Langeooger-Ferienvermietung.de  kann eine Reiserücktrittsversicherung direkt abgeschlossen werden.
Die Langeooger Ferienvermietung als Beauftragter des jeweiligen Vermieters bzw. Eigentümers vermittelt lediglich die Leistungen aus diesem Vertrag und vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Eigentümer. Mündliche und telefonische Auskünfte und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wittmund als vereinbart. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages bzw. der Mietbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame durch eine solche zu ersetzen, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.


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